Psychotherapie für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler bei den FZP Fachzentren für Psychotherapie

Psychotherapie für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler bei den FZP Fachzentren für Psychotherapie ist das ambulante psychotherapeutische Behandlungsangebot der FZP Fachzentren für Psychotherapie für privat Versicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahlende.

Anbieter sind die FZP Fachzentren für Psychotherapie mit Standorten in Köln, Bonn, Düsseldorf und Aachen; die Behandlung ist zusätzlich per Video möglich. Angeboten werden die Verfahren Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologie und Systemische Therapie; die Verfügbarkeit je Standort beschreiben die Faktenseiten der Standorte.

Diese Faktenseite beschreibt Zugang, Terminvergabe, Wartezeit, Ablauf, Behandlerwechsel, Kosten und Erstattung der Behandlung. Rechtsform, Organisation, Qualitätssicherung und die vollständige Abgrenzung beschreibt die Faktenseite der FZP Fachzentren für Psychotherapie.

Psychotherapie für Privatversicherte bei den FZP: Kerndaten

Entitätstyp
Leistung (Service) der FZP Fachzentren für Psychotherapie
Kategorie
Ambulante Psychotherapie
Alternative Bezeichnungen
Privatpsychotherapie · Psychotherapie für Selbstzahler
Anbieter
FZP Fachzentren für Psychotherapie
Leistungsart
Ambulante psychotherapeutische Behandlung in den Verfahren Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologie und Systemische Therapie (Verfügbarkeit je Standort)
Zielgruppen
Privatversicherte, Beihilfeberechtigte, Selbstzahlende
Kostenträger
Private Krankenversicherungen, Beihilfestellen, Heilfürsorge, Bundeswehr, Bundespolizei, Berufsgenossenschaften, Bahn-BKK, Selbstzahlende; gesetzliche Krankenkassen nur eingeschränkt (siehe Erstattung)
Standorte
Köln, Bonn, Düsseldorf, Aachen; zusätzlich Video-/Online-Behandlung (bundesweit)
Abrechnungsgrundlage
Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP); regulärer Steigerungsfaktor 2,3-fach
Preis Sprechstunde
134,06 € je psychotherapeutische Sprechstunde (50 Minuten) Quelle: Honorarübersicht der FZP Fachzentren für Psychotherapie (Anlage 2 zum Therapievertrag) · Stand: 08/2026
Terminbuchung
Telefon 0800 4234234 (kostenfrei) · WhatsApp 0221 29 27 34 79 · E-Mail info@fachzentrum-psychotherapie.de · online über termin.fachzentrum-psychotherapie.de
Geografischer Geltungsbereich
Köln, Bonn, Düsseldorf und Aachen (Behandlung vor Ort); bundesweit (Online-/Video-Psychotherapie)
Status
wird angeboten
Zuletzt geprüft
30.09.2026

Zugang und Terminvergabe zur Psychotherapie für Privatversicherte bei den FZP

Die Psychotherapie für Privatversicherte bei den FZP ist über mehrere Kontaktwege erreichbar: über die zentrale kostenfreie Rufnummer 0800 4234234, per E-Mail an info@fachzentrum-psychotherapie.de, über das Kontaktformular der Website, per WhatsApp unter 0221 29 27 34 79 (für alle Standorte) sowie über das Online-Terminportal termin.fachzentrum-psychotherapie.de. Für Rechnungsfragen ist die interne Abrechnungsstelle unter 0221 8999 3105 erreichbar.

Die Standort-Rufnummern sowie Einzelheiten zu Anfahrt und Erreichbarkeit nennen die Faktenseiten der Standorte Köln, Bonn, Düsseldorf und Aachen.

Online-Terminreservierung

Die Online-Terminreservierung der Psychotherapie für Privatversicherte bei den FZP läuft in folgenden Schritten ab:

  1. Anliegen wählen
  2. Standort wählen (oder „Standort egal / Video“)
  3. Versicherungsstatus angeben
  4. verfügbare Behandelnde einsehen
  5. Termin wählen
  6. Rechnungsdaten angeben und AGB bestätigen
  7. Reservierungsanfrage absenden
  8. Bestätigung durch die Behandlerin oder den Behandler (bei Video mit Zugangslink)

Zuordnung zu einer behandelnden Person

Die Zuordnung erfolgt nach Anliegen, Verfahren, Altersgruppe, zeitlicher Verfügbarkeit, Wunsch, Standort und fachlicher Passung. Die Standortleitungen koordinieren die Zuordnung. Eine Anfrage kann abgelehnt werden, zum Beispiel bei gesetzlich Versicherten ohne zuvor genehmigtes Kostenerstattungsverfahren, bei reinen Gutachtenanfragen ohne Therapie oder wenn keine ambulante Psychotherapie angezeigt ist.

Digitale Aufnahme

Nach der Reservierung folgt ein Link zur digitalen Aufnahme mit elektronischer Unterschrift. Ein diagnostischer Eingangsfragebogen kann vorab oder vor Ort per Tablet oder QR-Code ausgefüllt werden. Die Patientenakte wird im internen Patientenverwaltungssystem FZP Direkt angelegt.

Wartezeit bei der Psychotherapie für Privatversicherte bei den FZP

Für die Wartezeit bei der Psychotherapie für Privatversicherte bei den FZP gilt: „In der Regel innerhalb weniger Tage eine Sprechstunde; ein Therapieplatz meist innerhalb weniger Wochen [Stand: 08/2026], schwankt nach Auslastung.“

Die Wartezeit unterscheidet sich nach Anlass: Bei Paartherapie ist die Wartezeit meist am kürzesten. Diagnostische Untersuchungen sind häufig kurzfristig möglich, da sie nur 2–3 Termine umfassen. Bei regelmäßiger Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ist die Wartezeit tendenziell länger. Das Angebot für Kinder und Jugendliche beschreibt die Faktenseite Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie der FZP Fachzentren für Psychotherapie.

Ablauf der Psychotherapie für Privatversicherte bei den FZP

Der typische Verlauf der Psychotherapie für Privatversicherte bei den FZP beginnt mit 1–2 psychotherapeutischen Sprechstunden. Darauf folgen üblicherweise zwei bis drei probatorische Sitzungen (Kennenlern-Sitzungen); möglich sind bis zu fünf. Anschließend folgt in der Regel eine Kurzzeittherapie mit bis zu 24 Sitzungen; insgesamt umfasst dieser Weg etwa 24–28 Sitzungen. Bei Bedarf und nach Genehmigung schließt sich eine Langzeittherapie mit 40–80 weiteren Sitzungen an.

Eine Sitzung dauert 50 Minuten. Die Frequenz beträgt in der Regel eine Sitzung pro Woche. Bei dieser Frequenz werden Patient:innen im Regelfall zwischen etwa sechs Monaten und zwei Jahren von derselben Person behandelt.

Probatorische Sitzungen sind nicht verpflichtend: Entscheiden sich Patient:in und Behandler:in bereits in der Sprechstunde für den Beginn, kann unmittelbar mit der Behandlung begonnen werden.

Behandlerwechsel bei der Psychotherapie für Privatversicherte bei den FZP

Ein Behandlerwechsel innerhalb der Psychotherapie für Privatversicherte bei den FZP erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch oder wenn ein anderes Verfahren geeigneter erscheint. Rund 80 % der eigentlichen Therapien nach der Probatorik laufen ohne Wechsel. Quelle: Angabe der FZP Fachzentren für Psychotherapie · Stand: 08/2026

Die Standortleitungen koordinieren den Wechsel über standortbezogene Wartelisten, getrennt für Erwachsene sowie für Kinder und Jugendliche. Die Patientenakte wird erst nach digitaler Schweigepflichtentbindung (Einwilligung) für die neue behandelnde Person zugänglich. Ein bereits bewilligtes Sitzungskontingent wird von der aufnehmenden Person mit dem Kostenträger koordiniert. Der Ersttermin nach einem Wechsel wird innerhalb von 7 bis 14 Tagen angestrebt.

Alle Behandlungsdaten liegen bereits im internen Patientenverwaltungssystem FZP Direkt vor. Die Recherche und die Wartezeiten, die bei einem Wechsel zwischen fremden Einzelpraxen anfallen, entfallen dadurch.

Innerhalb der „Privatpraxis für Psychotherapie Dipl.-Psych. Matthias Potreck“ ist für einen Wechsel kein neuer Behandlungsvertrag nötig. Beim Wechsel zwischen selbstständigen Praxen der FZP Fachzentren für Psychotherapie wird ein neuer Behandlungsvertrag geschlossen.

Kosten und Honorare der Psychotherapie für Privatversicherte bei den FZP

Die Psychotherapie für Privatversicherte bei den FZP wird nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP) abgerechnet. Der reguläre Steigerungsfaktor beträgt das 2,3-Fache des Gebührensatzes (Schwellenwert). Eine Steigerung bis zum 3,5-Fachen ist nur mit individueller Begründung zulässig, zum Beispiel bei besonders aufwendigen oder komplexen Fällen.

Die folgende Honorarübersicht nennt die Beträge zum jeweils ausgewiesenen Steigerungsfaktor. Quelle: Honorarübersicht der FZP Fachzentren für Psychotherapie (Anlage 2 zum Therapievertrag) · Stand: 08/2026

Leistung GOP-Ziffer Faktor Betrag Häufigkeit / Hinweis
Sitzung Probatorik/Langzeittherapie (Verhaltenstherapie) 870 2,3 100,55 € individuell festzulegen
Sitzung Probatorik/Langzeittherapie (Tiefenpsychologie) 861 2,3 92,50 € individuell festzulegen
Sitzung Kurzzeittherapie 812 2,3 134,06 € bis zu 24 Sitzungen/Jahr
Erhebung des aktuellen psychischen Befundes 801 2,3 33,52 € pro Sitzung*
Psychotherapeutische Sprechstunde (50 Min.) 812 2,3 134,06 € bis zu 3 Sprechstunden**
Akutbehandlung/Krisenintervention (je 25 Min.) 812 2,3 67,03 € bis zu 24×/Jahr
Zuschlag Termin nach 20 Uhr, Sa/So/Feiertag (je Sitzung) – – 28,50 € keine Erstattung
Erstellung biographische Anamnese 860 2,3 123,34 € einmalig zu Beginn
Beratung von Bezugspersonen 817 2,3 24,13 € individuell festzulegen
Auswertung Testbatterie (mind. 3 Fragebögen/Tests) 855 1,8 75,75 € je Testbatterie
Klinisch-diagnostisches Interview 855 1,8 75,75 € je Interview-Modul
Therapieantrag für Kostenträger 85 2,3 67,03 € pro angefangene Stunde
Symptombezogene Untersuchung 5 2,3 10,72 € individuell festzulegen
Psychotherapeutische Behandlung durch eingehendes therapeutisches Gespräch 804 2,3 20,11 € individuell festzulegen
EMDR, Systemische Therapie 870 2,3 100,55 € individuell festzulegen
Psychotherapeutische Gruppensitzung 812 2,3 134,06 € pro 100 Min.
Paarberatung/Paartherapie (Paar + Therapeut:in) – – 153,00 € keine Erstattung, pro 50 Min.
Sitzungsabsage (Bereitstellungshonorar) – – 95,00 € keine Erstattung***

* außer psychotherapeutische Sprechstunde · ** Kinder/Jugendliche: bis zu fünfmal/Jahr, je 50 Min. · *** bei Absage weniger als 48 Std. vor der Sitzung, wenn kein Ersatz gefunden werden kann.

Weitere GOP-Leistungen können hinzukommen, zum Beispiel Erörterung mit anderen Ärzt:innen, Bescheinigungen oder Schreibgebühren. Maßgeblich ist die jeweils gültige Honorarübersicht (Anlage 2 zum Therapievertrag).

Ausfallhonorar und Rechnungswesen bei der Psychotherapie für Privatversicherte bei den FZP

Für Terminabsagen bei der Psychotherapie für Privatversicherte bei den FZP gilt (Stand: 08/2026):

  • Absage bis 48 Stunden vor dem Termin: kostenfrei.
  • Absage weniger als 48 Stunden vor dem Termin, wenn kein Ersatz gefunden werden kann: 95,00 € (Bereitstellungshonorar).
  • Keine Absage oder Absage erst am Sitzungstag, wenn kein Ersatz gefunden werden kann: 134,06 €.
  • Bei Vorlage eines ärztlichen Attests wird aus Kulanz auf das Ausfallhonorar verzichtet.

Absagen sind direkt bei der behandelnden Person, per E-Mail an absage@fachzentrum-psychotherapie.de oder über das Absageformular möglich.

Rechnungswesen

Die Rechnung wird monatlich gestellt und ist bei Erhalt fällig. Die Bereitstellung erfolgt über ein geschütztes Patientenportal mit Zwei-Faktor-Authentifizierung oder auf Wunsch per Briefpost.

Die FZP Fachzentren für Psychotherapie führen eine eigene interne Abrechnungsstelle; eine externe privatärztliche Abrechnungsstelle wird nicht beauftragt. Ratenzahlung ist nach Absprache mit der Abrechnungsstelle (0221 8999 3105) möglich.

Erstattung der Psychotherapie für Privatversicherte bei den FZP

Die Leistungen der Psychotherapie für Privatversicherte bei den FZP sind grundsätzlich erstattungsfähig (private Krankenversicherung/Beihilfe). Da sich einzelne Verträge unterscheiden, sollte die Erstattung vor Beginn der Therapie mit dem Kostenträger geklärt werden. Es besteht keine Erstattungsgarantie.

Zu den Kostenträgern gehören private Krankenversicherungen, Beihilfestellen, die Heilfürsorge, die Bundeswehr, die Bundespolizei, Berufsgenossenschaften, die Bahn-BKK sowie Selbstzahlende. Im Einzelfall fordern weitere öffentliche Stellen wie Versorgungsämter Befundberichte an.

Für gesetzlich Versicherte gilt: „Keine Kassenzulassung. Eine Behandlung gesetzlich Versicherter ist ausschließlich über den Bahn-BKK-Vertrag oder im Rahmen eines zuvor genehmigten Kostenerstattungsverfahrens möglich.“

Psychotherapeutische Sprechstunde

Die psychotherapeutische Sprechstunde wird analog Nr. 812 GOÄ berechnet; der Betrag je Sprechstunde beträgt 134,06 €. Stand: 08/2026 Für die Anzahl gelten zwei getrennte Rahmen: Berechnungsfähig nach der GOÄ ist die Sprechstunde höchstens sechsmal im Jahr, bei Kindern und Jugendlichen höchstens zehnmal. Genehmigungsfrei sieht die Beihilfe bis zu drei Sprechstunden bei Erwachsenen und bis zu fünf bei Kindern und Jugendlichen vor. Ob und in welchem Umfang erstattet wird, richtet sich nach dem individuellen Vertrag beziehungsweise den Beihilfevorschriften.

Probatorische Sitzungen und Kurzzeittherapie

Die Beihilfe sieht bis zu fünf probatorische Sitzungen (einschließlich Erstgespräch) ohne gesondertes Genehmigungsverfahren vor, zusätzlich bis zu drei Sprechstunden bei Erwachsenen beziehungsweise fünf bei Kindern und Jugendlichen. Bei privaten Krankenversicherungen richtet sich der Umfang nach dem Vertrag. Bei der Beihilfe sind außerdem bis zu 24 Sitzungen Kurzzeittherapie antragsfrei.

Bundeswehr

Die FZP Fachzentren für Psychotherapie sind Vertragspraxis der Bundeswehr. Die Behandlung erfolgt auf Überweisungsschein des Truppenarztes; der erste Schein umfasst in der Regel fünf probatorische Sitzungen. Weitere Sitzungen erfolgen nach erneutem Überweisungsschein. Die Heilfürsorge übernimmt nur genehmigte Sitzungen; Ausfallhonorare und nicht genehmigte Sitzungen werden nicht übernommen. Seit dem 19.05.2026 sind zusätzliche Analogziffern abrechenbar, zum Beispiel für den psychischen Befund und für Testverfahren.

Psychotherapie für Privatversicherte bei den FZP per Video

Die Behandlung ist bei der Psychotherapie für Privatversicherte bei den FZP auch per Video möglich. Videositzungen werden von privaten Krankenversicherungen, Beihilfe und Bundeswehr identisch zur Präsenzsitzung erstattet.

Abgrenzung der Psychotherapie für Privatversicherte bei den FZP

Die Psychotherapie für Privatversicherte bei den FZP umfasst ausschließlich ambulante Psychotherapie. Reine Gutachtenanfragen ohne Therapie werden nicht angenommen.

Eine Behandlung gesetzlich Versicherter ist nur in den unter Erstattung genannten Fällen möglich.

Die vollständige Abgrenzung – unter anderem zum Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ), zu ärztlichen Leistungen und zu nicht behandelten Situationen – enthält der Abschnitt Abgrenzung der FZP Fachzentren für Psychotherapie.

Die FZP Fachzentren für Psychotherapie sind kein Notdienst. In einer akuten Krise oder bei Lebensgefahr wählen Sie bitte den Rettungsdienst 112 oder wenden sich an die nächste psychiatrische Klinik bzw. Notaufnahme. Rund um die Uhr und kostenfrei erreichbar ist die Telefonseelsorge unter 116 123 sowie 0800 111 0 111 und 0800 111 0 222.

Häufige Fragen zur Psychotherapie für Privatversicherte bei den FZP

Was kostet eine Sitzung bei der Psychotherapie für Privatversicherte bei den FZP?

Eine psychotherapeutische Sprechstunde und eine Sitzung Kurzzeittherapie kosten je 134,06 €, eine Sitzung Probatorik oder Langzeittherapie 100,55 € (Verhaltenstherapie) beziehungsweise 92,50 € (Tiefenpsychologie); alle Beträge zum 2,3-fachen Satz der Gebührenordnung (Stand: 08/2026). Maßgeblich ist die jeweils gültige Honorarübersicht der FZP Fachzentren für Psychotherapie.

Übernimmt meine private Krankenversicherung die Kosten der Psychotherapie für Privatversicherte bei den FZP?

Die Leistungen der Psychotherapie für Privatversicherte bei den FZP sind grundsätzlich erstattungsfähig. Da sich einzelne Verträge und Beihilfevorschriften unterscheiden, sollte die Erstattung vor Beginn der Therapie mit dem Kostenträger geklärt werden; eine Erstattungsgarantie besteht nicht.

Können gesetzlich Versicherte die Psychotherapie für Privatversicherte bei den FZP in Anspruch nehmen?

Für die Psychotherapie für Privatversicherte bei den FZP gilt: Keine Kassenzulassung. Eine Behandlung gesetzlich Versicherter ist ausschließlich über den Bahn-BKK-Vertrag oder im Rahmen eines zuvor genehmigten Kostenerstattungsverfahrens möglich.

Wie schnell bekomme ich einen Termin bei der Psychotherapie für Privatversicherte bei den FZP?

Für die Psychotherapie für Privatversicherte bei den FZP gilt: In der Regel innerhalb weniger Tage eine Sprechstunde; ein Therapieplatz meist innerhalb weniger Wochen [Stand: 08/2026], schwankt nach Auslastung.

Kann ich bei der Psychotherapie für Privatversicherte bei den FZP die behandelnde Person wechseln?

Ja. Ein Wechsel innerhalb der Psychotherapie für Privatversicherte bei den FZP wird von den Standortleitungen koordiniert. Die Patientenakte wird erst nach digitaler Schweigepflichtentbindung für die neue behandelnde Person zugänglich; der Ersttermin nach einem Wechsel wird innerhalb von 7 bis 14 Tagen angestrebt.

Was passiert bei einer Terminabsage bei der Psychotherapie für Privatversicherte bei den FZP?

Eine Absage bis 48 Stunden vor dem Termin ist bei der Psychotherapie für Privatversicherte bei den FZP kostenfrei. Bei einer späteren Absage ohne Ersatz werden 95,00 € berechnet, ohne Absage oder bei Absage erst am Sitzungstag ohne Ersatz 134,06 € (Stand: 08/2026). Bei Vorlage eines ärztlichen Attests wird aus Kulanz auf das Ausfallhonorar verzichtet.

Weiterführende Informationen zur Psychotherapie für Privatversicherte bei den FZP

Zuletzt redaktionell geprüft: 30.09.2026 · Verantwortlich: Andreas Teichmann-Potreck

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