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Ausführliche Informationen rund um die Psychotherapie
Psychotherapie - der praktische und komplette LeitfadenMit welchem Faktor rechnen Sie ab?
In unseren Fachzentren setzen wir als Basis-Faktor ohne gesonderte Begründung den 2,8-fachen-Faktor an, und nicht den 2,3-fachen-Faktor. Eine psychotherapeutische Sitzung kostet demnach bei uns 122,40 Euro statt 100,55 Euro - so wie bei vielen Kolleginnen und Kollegen inzwischen auch.
Viele private Krankenkassen erstatten inzwischen den 2,8-fachen-Faktor, manche jedoch nur mit einer individuellen Begründung. Eine solche Begründung dürfen unsere PsychotherapeutInnen in den Rechnungen jedoch nur abgeben, wenn es dafür medizinisch-therapeutische Gründe gibt. Und nicht, damit der Kostenträger Ihnen den Differenzbetrag doch noch erstattet. Kann Ihre PsychotherapeutIn keine individuelle Begründung für den 2,8-fachen-Faktor ansetzen, so verbleibt dann für Sie ein moderater Eigenanteil.
Der Grund, warum wir in unseren Fachzentren den 2,8-fachen-Faktor als Basis-Faktor ansetzen erklären wir Ihnen gern:
Der 2,3-fache-Faktor = 100,55 Euro wurde 1997 in der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) so festgelegt und wurde seitdem nie wieder angepasst oder erhöht. Dies trotz enormer Kosten- und Preissteigerungen in diesem langen Zeitraum. Dies ist unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten so jedoch nicht mehr darstellbar.
Selbst mit dem 2,8-fachen-Faktor hat Ihre Therapeutin bzw. Ihr Therapeut jedes Jahr weniger Einkommen, weil die - derzeit stark steigende Inflation - nicht auf die Behandlungssätze angerechnet werden dürfen.
Während also andere Unternehmen ihre Kosten- und Preissteigerungen an Kunden durch Preisaufschläge weitergeben können, ist Ärzten und PsychotherapeutInnen diese Möglichkeit für Patienten verwehrt.
Das bedeutet im Grunde genommen, dass - bei gleich bleibendem Behandlungssatz - Psychotherapie für die Kostenträger und Beihilfe Jahr für Jahr billiger wird, da die Inflation gleichzeitig steigt.
Eine Reform der Gebührenordnung ist nach so vielen Jahrzehnten mehr als überfällig. Und sie liegt auch bereits ausgearbeitet vor. Jedoch wird sie vom Bundesgesundheitsminister und den Ländern blockiert.
Der Grund ist: Würde die Reform umgesetzt werden, und die Behandlungssätze endlich erhöht werden, so müsste auch die Beihilfe für Beamtinnen und Beamte mehr bezahlen. Geld, was sich das Bundesland als Dienstherr der Beamtinnen und Beamten gern ersparen würde - daher besteht von Länderseite kein Interesse für eine Reform.
Mit dem Effekt, dass viele Ärzte und Psychotherapeuten Beamtinnen und Beamte inzwischen nur noch ungern behandeln, aufgrund der geringen Sätze und häufigen Schwierigkeiten und Diskussionen in der Abrechnung mit der Beihilfe.
Zuletzt aktualisiert am 2022-10-08 von Teichmann.