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Warum gibt es bei Ihnen ein "Ausfallhonorar"?

Das sogenannte Ausfallhonorar heisst korrekt eigentlich "Bereitstellungshonorar". Wie Sie wissen, reservieren Ihnen unsere TherapeutInnen den jeweiligen Behandlungstermin fest und sagen dafür anderen KlientInnen ab. Wenn Sie nun kurzfristig (bis zu 48 Stunden vorher) diesen Termin absagen, kann die Therapeutin / der Therapeut so schnell meist nicht eine andere Patientin / einen anderen Patienten einbestellen.

 

Das führt dann beim Ausfall zu einem echten Schaden - denn die Kosten für die ausgefallene Sitzung laufen ja dennoch weiter, obwohl eine ausgefallene Sitzung nicht bei den Krankenkassen abgerechnet werden kann.

 

Insofern ist ein Ausfall- oder Bereitstellungshonorar ein Schadensersatz, der in unseren Fachzentren mit 80,00 Euro berechnet wird.

 

Auf diesen verzichten wir allerdings aus Kulanz in folgenden Fällen: 

 

  • plötzliche Erkrankung: Bitte legen Sie uns zum Nachweis dafür ein ärztliches Attest vor
  • Behördliche Unwetterwarnung mit dem Rat, Reisen zu vermeiden
  • große Betriebsstörungen an Bahnhöfen mit kompletten Zugausfällen

 

Das Bereitstellungshonorar wird von Ihren Kostenträgern nicht übernommen und muss deswegen selbst beglichen werden.

 

Bei Absagen mehr als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin berechnen wir kein Bereitstellungshonorar. Bitte sagen Sie in diesem Fall Ihrer Therapeutin / Ihrem Therapeuten so ab: 

 

  • persönlich / telefonisch
  • per SMS

 

und nicht per Email, um Missverständnisse zu vermeiden.

 

Zuletzt aktualisiert am 2022-10-08 von Teichmann.

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