Sie fragen? Wir antworten!

Werden die Online-Therapiesitzungen von den Kostenträgern erstattet?

Ja. Seit der Reform des Fernbehandlungsgesetzes sind auch Videosprechstunden ("Telemedizin") voll zu erstatten. Wenn Sie folgende drei Voraussetzungen erfüllen, die alle  in unseren Fachzentren für Psychotherapie in Köln, Bonn, Düsseldorf oder Aachen gegeben sind: Das Verfahren muss überprüft und zertifiziert sein, es dürfen im Gespräch keine Diagnosen gestellt werden und vor der eigentlichen Videositzung muss es zu einem persönlichen Gespräch gekommen sein.

 

Zuletzt aktualisiert am 2022-10-08 von Teichmann.

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