Beihilfe und Berufsgenossenschaft
In der Regel problemlose Übernahme
Beihelfen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie bei uns nach ordnungsgemäßer Antragstellung. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrer Beihilfestelle in Verbindung, um die Übernahmebedingungen einer psychotherapeutischen Behandlung zu klären.
Wir empfehlen Ihnen für weitere Informationen zur Übernahme der Behandlungskosten durch die Beihilfe diesen Artikel.
BERUFSGENOSSENSCHAFTEN
erstatten in der Regel die Kosten, wenn infolge arbeitsbedingter Gegebenheiten psychotherapeutischer Bedarf besteht - beispielsweise aufgrund eines traumatischen Ereignisses. Setzen Sie sich bitte in einem solchen Fall mit der zuständigen Berufsgenossenschaft in Verbindung und veranlassen Sie die Zustellung der benötigten Antragsformulare, so dass wir die Kostenübernahme für die Psychotherapie gewährleisten können.