Wie sind Sie versichert?

Ihre Erstattung durch private Krankenkassen

Unsere Praxis-Gemeinschaft in Köln, Bonn, Düsseldorf und Aachen ist eine privatärztliche Praxis-Gemeinschaft, jeder dort tätigen Psychologischen Psychotherapeuten praktiziert in eigener Niederlassung und rechnet die Behandlungs-Honorare selbständig mit Ihnen ab. Da wir als Psychologische Psychotherapeuten über eine Approbation verfügen, sind unsere Leistungen bei den privaten Krankenkassen / Beihilfe gundsätzlich erstattungsfähig (anders als etwa bei Heilpraktikern).

Grundlage der Abrechnung unserer Leistungen für den Privatpatient / die Privatpatientin ist die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).

Wir rechnen hierbei als begründungsloser Basis-Faktor mit dem 3,0-fachen-Faktor für eine verhaltenstherapeutische Sitzung ab. Nicht alle Krankenkassen übernehmen diesen in voller Höhe, so dass ein (geringer) Eigenanteil für Sie verbleiben kann. Da die einzelnen Versicherungsverträge stets individuell sind, erkundigen Sie sich bitte direkt bei Ihrer Krankenkasse vor Beginn der Therapie (siehe auch unsere Checkliste unten zum Download) und stellen ggf. einen Antrag auf Bewilligung einer psychotherapeutischen Behandlung / Kostenübernahme.

Hinweis:

Wir möchten gern bemerken, dass die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) seit nunmehr fast 30 (!) Jahren nicht mehr erhöht worden ist.
Das ist im Vergleich zu anderen Berufsgruppen beispiellos. Tatsächlich erhalten kassenzugelassene PsychotherapeutInnen (bzw. solche, die (nur) Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen behandeln) inzwischen ein höheres Honorar als in Privatpraxen tätige PsychotherapeutInnen. Das ist auch der Grund, warum viele privat Versicherte Schwierigkeiten haben, überhaupt noch einen Behandlungsplatz zu erhalten. Nicht so bei uns.
Ihre Zufriedenheit ist unser Anspruch • Stand: Mär 2024 • © Fachzentren für Psychotherapie Kön Bonn Düsseldorf Aachen
You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close