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Blog-Artikel

von Dipl.-Jour. Univ. Andreas Teichmann

Psychotherapie: Wer darf sie anbieten - und wo sind die Unterschiede?

alle Grundlagen: Wer darf wie psychotherapeutisch arbeiten?

Foto Andreas Teichmann-Potreck, Praxisleitung Fachzentren für Psychotherapie Köln Bonn Düsseldorf Aachen
Autor: Dipl.-Jour. Univ. Andreas Teichmann-Potreck

Andreas Teichmann-Potreck, Dipl.-Jour. Univ., ist Mitgründer der Fachzentren für Psychotherapie in Köln, Bonn, Düsseldorf und Aachen. Er ist in der Geschäftsführung der Fachzentren, leitet Personal und Abrechnung und verantwortet die Außendarstellung und Web-Auftritt.

Psychotherapie – wer darf sie anbieten. Und was sind die Unterschiede?

Inhaltsverzeichnis

Einleitung: Wer darf Psychotherapie rechtlich anbieten?

Psychotherapie – ein Wort, das Hoffnung weckt, wenn die Seele leidet. Doch wer sich auf die Suche nach einem Therapieplatz begibt, stößt schnell auf eine verwirrende Vielfalt: Psychotherapeuten, Psychiater, Heilpraktiker für Psychotherapie, systemische Beraterinnen, Coachings mit therapeutischem Anspruch, Reinkarnationstherapie, „Rebirthing“, Achtsamkeitstrainings – wer blickt da noch durch?

Für Hilfesuchende stellt sich eine zentrale Frage: Wem kann ich vertrauen – und wer darf überhaupt psychotherapeutisch arbeiten?

Was viele nicht wissen: Der Begriff „Psychotherapie“ ist in Deutschland nicht geschützt – und wird daher auch von Personen verwendet, die keine wissenschaftlich fundierte oder staatlich geregelte Ausbildung durchlaufen haben. Einige Angebote können hilfreich sein, andere hingegen sind methodisch fragwürdig oder gesundheitlich riskant.

In diesem Beitrag möchten wir als approbierte Psychologische Psychotherapeut:innen Orientierung geben:

• Wer bietet in Deutschland tatsächlich qualifizierte Psychotherapie an?

• Welche Berufsgruppen gibt es – und worin unterscheiden sie sich?

• Und worauf sollten Sie achten, wenn Sie sich in psychotherapeutische Behandlung begeben möchten?

Denn eines ist uns wichtig: Gute Psychotherapie braucht Qualität, Verantwortung – und wissenschaftliche Grundlage, um Ihnen zu helfen!

Was ist Psychotherapie – und wer darf sie ausüben?

Der Begriff „Psychotherapie“ ist in aller Munde. Viele Menschen suchen therapeutische Unterstützung – doch kaum jemand weiß, wer diese überhaupt rechtlich anbieten darf. Und noch weniger wissen: Der Begriff „Psychotherapie“ ist nicht geschützt, die Ausübung psychotherapeutischer Behandlung hingegen sehr wohl.

Psychotherapie im rechtlichen Sinne ist die gezielte, professionelle Behandlung psychischer Erkrankungen mit wissenschaftlich anerkannten Methoden. Sie wird zum Beispiel bei Depressionen, Angststörungen, Traumafolgestörungen, Zwängen, Essstörungen oder Persönlichkeitsstörungen eingesetzt.

Psychotherapie ist damit kein allgemeines „Gesprächsangebot“, sondern Teil der Heilkunde. Und genau deshalb ist sie durch verschiedene Gesetze und Berufsordnungen (Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten, Heilpraktiker) geschützt. Nur wer also die Befähigung zur Ausübung der Heilkunde hat, darf psychisch erkrankten Menschen durch Psychotherapie helfen und derartige Angebote machen.

Wer darf Psychotherapie rechtlich anbieten?

Wichtig ist also: Der Begriff „Psychotherapie“ ist sprachlich frei verwendbar, die Ausübung der Psychotherapie bei erkrankten Menschen jedoch nur mit staatlicher Erlaubnis zulässig.

Ohne diese Erlaubnis dürfen psychisch erkrankte Menschen nicht behandelt werden – auch nicht „beratend“, „unterstützend“ oder „begleitend“.

Wer ist zur psychotherapeutischen Behandlung psychisch erkrankter Menschen berechtigt?

Psychotherapie im rechtlichen Sinne ist die gezielte, professionelle Behandlung psychischer Erkrankungen mit wissenschaftlich anerkannten Methoden. Sie wird zum Beispiel bei Depressionen, Angststörungen, Traumafolgestörungen, Zwängen, Essstörungen oder Persönlichkeitsstörungen eingesetzt.

Psychotherapie ist damit kein allgemeines „Gesprächsangebot“, sondern Teil der Heilkunde. Und genau deshalb ist sie durch verschiedene Gesetze und Berufsordnungen (Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten, Heilpraktiker) geschützt. Nur wer also die Befähigung zur Ausübung der Heilkunde hat, darf psychisch erkrankten Menschen durch Psychotherapie helfen und derartige Angebote machen.

Wichtig ist also: Der Begriff „Psychotherapie“ ist sprachlich frei verwendbar, die Ausübung der Psychotherapie bei erkrankten Menschen jedoch nur mit staatlicher Erlaubnis zulässig.

Ohne diese Erlaubnis dürfen psychisch erkrankte Menschen nicht behandelt werden – auch nicht „beratend“, „unterstützend“ oder „begleitend“.

In Deutschland dürfen nur drei Berufsgruppen rechtlich Psychotherapie im medizinischen Sinne durchführen:

1. Approbierte Psychotherapeut:innen

Psychologische Psychotherapeut:innen (für Erwachsene)

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen

Sie haben ein Studium (z. B. Psychologie) sowie eine staatlich geregelte, mehrjährige psychotherapeutische Ausbildung mit Approbation absolviert. Ihre Arbeit basiert auf wissenschaftlich anerkannten Verfahren und unterliegt einer klaren Qualitätssicherung (Supervision, Fortbildung, Dokumentation, Schweigepflicht, Berufsethik).

2. Ärzte mit psychotherapeutischer Qualifikation

• Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie

• Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

• Ärzte mit Zusatzbezeichnung „Psychotherapie“

Sie kombinieren medizinische Behandlung (z. B. medikamentöse Therapie) mit psychotherapeutischen Methoden. Auch sie unterliegen strengen rechtlichen und fachlichen Vorgaben.

3. Heilpraktiker auf dem Gebiet der Psychotherapie

• Sie verfügen über eine eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis speziell für Psychotherapie. Diese wird nach einer Prüfung durch das Gesundheitsamt erteilt.

Achtung: Die Ausbildung zur/m Heilpraktiker für Psychotherapie ist nicht geregelt oder standardisiert.

Es gibt keine staatlichen Vorgaben zur Dauer, Tiefe oder Qualität der Ausbildung – und auch keine Supervisionspflicht oder verpflichtende Weiterbildung.

Die Prüfung dient vor allem der Gefahrenabwehr, nicht dem Nachweis therapeutischer Fachkompetenz.

Daher gibt es hier große Qualitätsunterschiede und vielfach werden auch psychotherapeutische Methoden und Techniken angeboten, die wissenschaftlich keinerlei Grundlage haben (Beispiel: „Rebirthing“, „Engelreisen“, „Steinbehandlungen gegen negative Energien“ oder ähnliches).

Deswegen erstatten Kostenträger psychotherapeutische Behandlungen bei Heilpraktikern häufig nicht, dies sind dann reine private Selbstzahlungen.

Wer darf keine Psychotherapie im rechtlichen Sinn ausüben?

Alle Personen, die weder approbiert noch Heilpraktiker für Psychotherapie sind, dürfen psychisch erkrankte Menschen nicht behandeln – auch dann nicht, wenn sie sich auf ihrer Website als „Coach“, „Berater*in“ oder „therapeutischer Begleiter“ bezeichnen.

Dazu gehören z. B.:

• Coaches (auch mit Zusatzausbildungen)

• Lebensberater

• Gestalt-, Musik- oder Tanztherapeut:innen ohne Heilerlaubnis

• Anbieter von „Rebirthing“, Rückführungen, „systemischen Aufstellungen“ o. Ä.

• Psychologische Berater ohne Heilkundeerlaubnis

Behandeln sie dennoch Menschen mit psychischen Erkrankungen, verstoßen sie gegen das Gesetz – mit möglichen straf- oder ordnungsrechtlichen Konsequenzen.

Zusammengefasst

Der Begriff „Psychotherapie“ ist nicht geschützt – doch die Heilkunde am Menschen sehr wohl.

Wer psychisch erkrankte Menschen behandelt, braucht in Deutschland eine staatliche Zulassung:

• entweder eine Approbation,

• oder eine Heilpraktikererlaubnis auf dem Gebiet der Psychotherapie,

• oder eine ärztliche Qualifikation mit psychotherapeutischer Zusatzweiterbildung.

Wer diese nicht hat, darf keine Psychotherapie anbieten – auch nicht „in anderer Form“.

Für Patient*innen ist es daher wichtig, genau hinzusehen, wer welche Qualifikation hat – und worauf sie sich verlassen können.

Berufsgruppen im Bereich Psychotherapie im Einzelnen:

Psychologische Psychotherapeut:innen

Psychologische Psychotherapeut:innen gehören zu den am strengsten ausgebildeten Berufsgruppen im Bereich Psychotherapie. Sie sind approbierte Fachpersonen, die psychisch erkrankte Erwachsene mit wissenschaftlich fundierten psychotherapeutischen Methoden behandeln dürfen.

Was ist ein/e Psychologische/r Psychotherapeut/in?

Psychologische Psychotherapeuten sind Psychologen mit Approbation, also mit staatlicher Zulassung zur Ausübung der heilkundlichen Psychotherapie.

• Sie oder er behandelt psychische Erkrankungen bei Erwachsenen – z. B. Depressionen, Angststörungen, Zwänge oder Traumafolgestörungen.

Welche Ausbildung ist nötig?

• Ein abgeschlossenes Studium der Psychologie (Master oder Diplom) mit Schwerpunkt Klinische Psychologie.

• Anschließend folgt eine mehrjährige staatlich geregelte Ausbildung mit Theorie, praktischer Tätigkeit in Klinik und Praxis, Selbsterfahrung, Supervision und staatlicher Abschlussprüfung.

Darf psychisch erkrankte Menschen behandeln?

• Ja. Psychologische Psychotherapeut:innen haben eine Approbation und sind damit voll berechtigt, psychisch Erkrankte eigenverantwortlich zu behandeln.

Ist die Methode wissenschaftlich fundiert?

• Ja. Die Behandlung erfolgt ausschließlich mit wissenschaftlich anerkannten Verfahren (z. B. Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologie, Systemische Therapie).

Psychologische Psychotherapeut:innen unterliegen der Schweigepflicht, der Berufsethik und einer ständigen Fortbildungspflicht.

• sie werden von der jeweils in ihrem Bundesland zuständigen Psychotherapeutenkammer beaufsichtigt.

Wer übernimmt die Kosten?

• Die Behandlung wird von allen gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen (sofern im individuellen Versicherungsvertrag Psychotherapie nicht ausgeschlossen ist) sowie von den Beihilfen übernommen.

In unseren Fachzentren für Psychotherapie sind ausschließlich approbierte Psychologische PsychotherapeutInnen sowie Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen (siehe unten) tätig - unsere Leistungen sind also durchweg erstattbar. Beachten Sie jedoch, dass wir als Privatpraxis mit gesetzlichen Krankenkassen keinen Abrechnungsvertrag haben, gesetzliche Krankenkassen müssen also einer Behandlung bei uns zugestimmt haben, wenn die Kosten übernommen werden sollen. Oder Sie kommen als Selbstzahler/in. Private Krankenkassen / Beihilfe erstatten zumeist komplett.

Besonderheiten:

• Nur approbierte Psychologische Psychotherapeut:innen dürfen psychische Erkrankungen mit Krankenkassen / Kostenträgern abrechnen.

• Sie unterscheiden sich von Psycholog:innen dadurch, dass sie zusätzlich zur akademischen Ausbildung auch eine staatlich anerkannte psychotherapeutische Ausbildung abgeschlossen haben.

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten sind auf die Behandlung psychischer Störungen bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen spezialisiert. Sie arbeiten mit altersgerechten psychotherapeutischen Methoden und berücksichtigen in besonderer Weise das soziale Umfeld, insbesondere Familie und Schule.

Was ist eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin bzw. ein Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut?

• Sie sind approbierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit spezieller Ausbildung zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen bis zum 21. Lebensjahr.

• Ihre Arbeit richtet sich an Minderjährige sowie junge Erwachsene mit Entwicklungsstörungen, Ängsten, Depressionen, schulbezogenen Problemen, Verhaltensauffälligkeiten oder Traumata.

Welche Ausbildung ist erforderlich?

• Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Psychologie, Pädagogik oder Sozialpädagogik.

• Daran schließt sich eine staatlich geregelte Ausbildung in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie an – mit Theorie, Praxis, Supervision, Selbsterfahrung und einer staatlichen Prüfung.

Dürfen psychisch erkrankte Menschen behandelt werden?

• Ja. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten sind approbiert und damit rechtlich voll befugt, psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche zu behandeln.

Ist die Methode wissenschaftlich fundiert?

• Ja. Auch hier kommen nur wissenschaftlich anerkannte Psychotherapieverfahren zum Einsatz – z. B. Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Therapie oder Psychoanalyse in altersgerechter Form.

Wer übernimmt die Kosten?

• Die Behandlung wird von allen gesetzlichen Krankenkassen sowie von privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernommen – sofern eine Kassenzulassung besteht oder das Kostenerstattungsverfahren genutzt wird.

Besonderheiten:

• Es gibt auch Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit Zusatzqualifikation für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie – diese dürfen dann ebenfalls junge Menschen behandeln.

• Die Arbeit erfolgt häufig im engen Austausch mit Eltern, Schulen oder Jugendämtern – unter Wahrung der Schweigepflicht.

Ärztinnen und Ärzte mit psychotherapeutischer Qualifikation

Auch Ärztinnen und Ärzte können Psychotherapie durchführen – allerdings nur, wenn sie über eine entsprechende Zusatzqualifikation verfügen. In der Regel handelt es sich dabei um Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie oder für psychosomatische Medizin und Psychotherapie. Aber auch Hausärztinnen und Hausärzte können eine Zusatzweiterbildung „Psychotherapie“ absolvieren.

Was ist eine ärztliche Psychotherapeutin bzw. ein ärztlicher Psychotherapeut?

• Ärztinnen und Ärzte, die eine anerkannte Weiterbildung in Psychotherapie abgeschlossen haben, dürfen psychisch erkrankte Menschen psychotherapeutisch behandeln.

• Viele von ihnen arbeiten medikamentös und psychotherapeutisch zugleich – insbesondere in der Fachrichtung Psychiatrie.

Welche Ausbildung ist erforderlich?

• Ein abgeschlossenes Medizinstudium mit Approbation als Ärztin oder Arzt.

• Anschließend eine mehrjährige Facharztausbildung, z. B. in Psychiatrie und Psychotherapie oder psychosomatischer Medizin, oder eine Zusatzweiterbildung in Psychotherapie.

Dürfen psychisch erkrankte Menschen behandelt werden?

• Ja. Ärztinnen und Ärzte mit entsprechender Qualifikation sind approbiert und dürfen psychisch erkrankte Menschen diagnostizieren und behandeln.

Ist die Methode wissenschaftlich fundiert?

• Ja. Ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wenden wissenschaftlich anerkannte psychotherapeutische Verfahren an – zum Teil in Kombination mit Pharmakotherapie.

Wer übernimmt die Kosten?

• Die Behandlung wird sowohl von den gesetzlichen als auch den privaten Krankenkassen und Beihilfestellen übernommen – je nach Zulassung.

Besonderheiten:

• Viele ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten arbeiten in Kliniken, Praxen oder psychiatrischen Institutsambulanzen.

• Sie dürfen zusätzlich zur Psychotherapie auch Medikamente verordnen – ein wichtiger Unterschied zu psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.

Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker für Psychotherapie

Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker für Psychotherapie dürfen psychisch erkrankte Menschen behandeln, obwohl sie keine Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut und kein Medizinstudium abgeschlossen haben. Ihre Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde im Bereich der Psychotherapie erhalten sie durch eine eingeschränkte Heilpraktikerprüfung beim Gesundheitsamt.

Was ist eine Heilpraktikerin bzw. ein Heilpraktiker für Psychotherapie?

• Sie verfügen über eine sogenannte „eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis“ – diese berechtigt ausschließlich zur Ausübung von Psychotherapie, nicht zur körperlichen Behandlung oder Medikamentenverordnung.

• Viele Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker bezeichnen sich als „Therapeutinnen“ oder „Therapeuten“, obwohl sie keine staatlich geregelte Ausbildung in Psychotherapie durchlaufen haben.

Welche Ausbildung ist erforderlich?

• Es gibt keine staatlich geregelte Ausbildung.

• Zur Prüfung beim Gesundheitsamt wird kein Nachweis einer therapeutischen Ausbildung verlangt – die Prüfung dient vor allem der Gefahrenabwehr, nicht der Feststellung therapeutischer Kompetenz.

• Die Vorbereitung erfolgt häufig in kurzen Lehrgängen privater Anbieter, zum Teil innerhalb weniger Wochen oder Monate.

Dürfen psychisch erkrankte Menschen behandelt werden?

• Ja – rechtlich gesehen dürfen sie das, wenn die eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis vorliegt.

• Fachlich und qualitativ unterscheidet sich die Behandlung jedoch stark – da es keine standardisierte Ausbildung, keine Supervisionspflicht und keine wissenschaftliche Kontrolle gibt.

Ist die Methode wissenschaftlich fundiert?

• Nicht zwingend. Viele Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker verwenden psychotherapeutische Verfahren, die nicht wissenschaftlich anerkannt sind – darunter Methoden wie „Rebirthing“, Rückführungen, energetische Heilverfahren oder esoterische Konzepte.

• Die Auswahl der Methoden unterliegt keiner Kontrolle durch Fachgremien, Behörden oder Kammern.

Wer übernimmt die Kosten?

• Die Behandlungskosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen.

• Private Versicherer oder Beihilfen erstatten die Kosten nur im Ausnahmefall und nur, wenn ein entsprechender Vertrag dies vorsieht.

Besonderheiten:

• Es besteht eine große Spannbreite in der Qualität und Ernsthaftigkeit der Angebote – für Patientinnen und Patienten ist dies schwer erkennbar.

• Viele Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker werben mit Begriffen wie „ganzheitlich“, „sanft“ oder „alternativ“, ohne dass der Nutzen ihrer Verfahren wissenschaftlich belegt ist.

Wir raten Patientinnen und Patienten dringend dazu, sich genau zu informieren, ob eine Behandlung auf anerkannten, geprüften und nachvollziehbaren Methoden basiert – und ob eine gesetzliche Erlaubnis zur Heilkunde überhaupt vorliegt.

Psychologinnen und Psychologen (ohne Approbation)

Psychologinnen und Psychologen haben ein wissenschaftliches Studium der Psychologie abgeschlossen – meist mit dem Abschluss Master oder Diplom. Sie verfügen damit über fundierte Kenntnisse in verschiedenen psychologischen Bereichen, z. B. Diagnostik, Arbeits- und Organisationspsychologie oder Klinische Psychologie. Doch: Sie dürfen ohne weitere heilkundliche Ausbildung keine Psychotherapie im rechtlichen Sinne anbieten.

Was ist eine Psychologin bzw. ein Psychologe?

Psychologinnen und Psychologen haben ein Hochschulstudium der Psychologie abgeschlossen – in der Regel fünf Jahre oder mehr.

• Der Titel „Psychologin“ bzw. „Psychologe“ ist geschützt – er darf nur geführt werden, wenn das Studium erfolgreich abgeschlossen wurde.

Welche Ausbildung ist erforderlich?

• Ein Bachelor- und Masterstudium oder ein Diplomstudiengang in Psychologie.

• Ohne anschließende psychotherapeutische Ausbildung mit Approbation bleibt der Tätigkeitsbereich auf psychologische Beratung, Diagnostik oder Forschung beschränkt.

Dürfen psychisch erkrankte Menschen behandelt werden?

• Nein. Ohne Approbation oder Heilpraktikererlaubnis dürfen Psychologinnen und Psychologen keine psychotherapeutische Behandlung im heilkundlichen Sinn durchführen.

• Sie dürfen jedoch beratend tätig sein, etwa im Coaching oder in nicht-therapeutischen Kontexten – sofern keine psychische Erkrankung vorliegt.

Ist die Methode wissenschaftlich fundiert?

• Die psychologischen Grundlagen basieren auf Wissenschaft – doch ohne Approbation erfolgt keine therapeutische Anwendung im medizinisch-psychotherapeutischen Sinn.

Wer übernimmt die Kosten?

• Es findet keine Kostenübernahme durch gesetzliche oder private Krankenversicherungen statt – da keine Behandlung im heilkundlichen Sinn erfolgt.

Besonderheiten:

• Viele Menschen verwechseln Psychologinnen und Psychologen mit Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten – obwohl letzteres eine zusätzliche staatlich geregelte Ausbildung voraussetzt.

• Nur wer die Approbation erlangt hat, darf psychische Erkrankungen behandeln – auch wenn er oder sie zuvor Psychologie studiert hat.

Psychiaterinnen und Psychiater (Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie)

Psychiaterinnen und Psychiater sind Ärztinnen und Ärzte mit einer Facharztausbildung in Psychiatrie und Psychotherapie. Sie sind zuständig für die Diagnostik und Behandlung psychischer Erkrankungen – oft mit einem Fokus auf medikamentöser Behandlung. Viele verfügen zusätzlich über psychotherapeutische Kompetenzen, andere arbeiten eng mit Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zusammen.

Was ist eine Psychiaterin bzw. ein Psychiater?

Psychiaterinnen und Psychiater sind approbierte Ärztinnen und Ärzte mit Facharztweiterbildung in Psychiatrie und Psychotherapie.

• Sie dürfen sowohl Medikamente verordnen als auch psychotherapeutisch tätig sein – sofern sie die entsprechende Zusatzqualifikation besitzen.

Welche Ausbildung ist erforderlich?

• Ein abgeschlossenes Medizinstudium und die Approbation als Ärztin oder Arzt.

• Eine mehrjährige Facharztausbildung in Psychiatrie und Psychotherapie – mit Inhalten aus Medizin, Pharmakologie und Psychotherapie.

Dürfen psychisch erkrankte Menschen behandelt werden?

• Ja. Psychiaterinnen und Psychiater sind berechtigt, psychische Erkrankungen zu diagnostizieren und zu behandeln – sowohl medikamentös als auch psychotherapeutisch, sofern eine entsprechende Qualifikation vorliegt.

Ist die Methode wissenschaftlich fundiert?

• Ja. Die psychiatrische Behandlung basiert auf evidenzbasierter Medizin. Bei vorhandener psychotherapeutischer Zusatzqualifikation erfolgt auch die Psychotherapie nach anerkannten wissenschaftlichen Verfahren.

Wer übernimmt die Kosten?

• Die Leistungen werden von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen sowie von Beihilfestellen übernommen.

Besonderheiten:

Psychiaterinnen und Psychiater sind oft erste Anlaufstelle bei schweren psychischen Erkrankungen oder in psychiatrischen Krisensituationen.

• Sie können Medikamente verordnen – ein wesentlicher Unterschied zu psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.

• Viele arbeiten in Kliniken, psychiatrischen Institutsambulanzen oder großen medizinischen Versorgungszentren.

Psychologische Beraterinnen und Berater sowie Coaches

Psychologische Beratung und Coaching sind in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Das bedeutet: Jeder darf sich „Coach“ oder „psychologische Beraterin“ bzw. „Berater“ nennen – unabhängig von Ausbildung, Erfahrung oder Qualifikation. Diese Angebote richten sich an Menschen mit alltäglichen Belastungen, nicht jedoch an Personen mit psychischen Erkrankungen.

Was ist eine psychologische Beraterin bzw. ein Coach?

Psychologische Beraterinnen und Berater sowie Coaches bieten Unterstützung bei Lebenskrisen, beruflichen Fragen oder persönlichen Entwicklungsthemen.

• Sie dürfen keine psychotherapeutische Behandlung im medizinisch-rechtlichen Sinne durchführen – und dürfen keine Diagnosen stellen oder Erkrankungen behandeln.

Welche Ausbildung ist erforderlich?

• Keine gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung. Viele absolvieren private Fortbildungen, die in Dauer und Qualität stark variieren – von Wochenendseminaren bis zu mehrmonatigen Kursen.

• Ein Studium der Psychologie ist nicht erforderlich – auch Laien dürfen diese Bezeichnungen führen.

Dürfen psychisch erkrankte Menschen behandelt werden?

• Nein. Ohne Heilerlaubnis (Approbation oder Heilpraktikererlaubnis) ist jede Behandlung psychischer Erkrankungen gesetzlich verboten.

• Wird dennoch psychotherapeutisch gearbeitet, liegt ein Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz vor – mit möglichen rechtlichen Konsequenzen.

Ist die Methode wissenschaftlich fundiert?

Coaching und Beratung können auf psychologischen Grundlagen beruhen – unterliegen aber keiner staatlichen oder wissenschaftlichen Kontrolle.

• Viele Angebote basieren auf Selbsterfahrung, esoterischen Konzepten oder unbewiesenen Theorien.

Wer übernimmt die Kosten?

• Die Leistungen müssen in der Regel selbst bezahlt werden.

• Eine Erstattung durch gesetzliche oder private Krankenkassen findet nicht statt.

Besonderheiten:

• Die Berufsbezeichnung „Coach“ oder „psychologische Beraterin“ sagt nichts über Qualität, Ausbildung oder Befugnis aus.

• Für Ratsuchende ist es wichtig, kritisch zu prüfen, ob die angebotene Hilfe wissenschaftlich fundiert ist – und ob tatsächlich eine Heilerlaubnis vorliegt, sofern psychische Erkrankungen im Raum stehen.

Gestalt-, Musik-, Kunst- und Tanztherapeutinnen und -therapeuten

Diese Berufsbezeichnungen stehen für kreative oder erfahrungsorientierte Therapieformen, die häufig in Kliniken, Reha-Einrichtungen oder pädagogischen Kontexten eingesetzt werden. Sie können eine wertvolle Ergänzung in einem therapeutischen Gesamtkonzept sein – stellen jedoch keine eigenständige, approbierte psychotherapeutische Behandlung dar.

Was sind Gestalt-, Musik-, Kunst- oder Tanztherapeutinnen und -therapeuten?

• Sie arbeiten mit künstlerischen oder körperbezogenen Methoden, um Ausdruck, Wahrnehmung, Emotionen oder soziale Kompetenzen zu fördern.

• Ihre Tätigkeit findet häufig unterstützend statt – z. B. begleitend zur Psychotherapie oder in klinisch-therapeutischen Teams.

Welche Ausbildung ist erforderlich?

• Die Ausbildungen sind nicht einheitlich geregelt und unterscheiden sich je nach Anbieter und Methode erheblich.

• Es handelt sich um nicht geschützte Berufsbezeichnungen – jede Person kann sich so bezeichnen, auch ohne medizinische oder psychotherapeutische Vorbildung.

Dürfen psychisch erkrankte Menschen behandelt werden?

• Nein – nicht eigenverantwortlich.

• Ohne Approbation oder Heilpraktikererlaubnis dürfen diese Therapeutinnen und Therapeuten keine psychotherapeutische Behandlung im heilkundlichen Sinne durchführen.

• Sie dürfen aber im Rahmen einer ärztlichen oder psychotherapeutischen Behandlung unterstützend tätig sein – etwa in psychosomatischen Kliniken.

Ist die Methode wissenschaftlich fundiert?

• Die Wirksamkeit als eigenständige Therapieform bei psychischen Erkrankungen ist bislang nicht wissenschaftlich eindeutig belegt.

• Als unterstützendes Verfahren innerhalb eines multimodalen Behandlungskonzepts können diese Methoden jedoch zur Stabilisierung oder Selbsterfahrung beitragen.

Wer übernimmt die Kosten?

• Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernehmen in der Regel keine Kosten für eigenständige künstlerische oder kreative Therapieformen außerhalb klinischer Strukturen.

Besonderheiten:

• Die Methoden können bei stabilen Patientinnen und Patienten bereichernd wirken – sollten aber nicht mit approbierter Psychotherapie verwechselt werden.

• Bei psychischen Erkrankungen ist immer zu prüfen, ob zusätzlich eine anerkannte psychotherapeutische oder ärztliche Behandlung notwendig ist.

Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten

Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten behandeln Menschen mit körperlichen, psychischen oder neurologischen Beeinträchtigungen – mit dem Ziel, deren Handlungsfähigkeit, Selbstständigkeit und Lebensqualität im Alltag zu verbessern. Sie arbeiten mit ganz unterschiedlichen Patientengruppen, auch mit Menschen, die psychisch erkrankt sind. Ihre Leistungen können ärztlich verordnet werden.

Was ist eine Ergotherapeutin bzw. ein Ergotherapeut?

• Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten sind staatlich anerkannte Fachkräfte im Gesundheitswesen.

• Sie unterstützen Patientinnen und Patienten durch gezielte Maßnahmen in Bereichen wie Wahrnehmung, Konzentration, Alltagsbewältigung, Körperwahrnehmung oder Handlungsplanung.

Welche Ausbildung ist erforderlich?

• Eine staatlich anerkannte dreijährige schulische Ausbildung mit medizinisch-therapeutischen Inhalten, Praktika und staatlicher Abschlussprüfung.

• Alternativ ein Studium der Ergotherapie (Bachelor).

Dürfen psychisch erkrankte Menschen behandelt werden?

• Ja – im Rahmen ihrer fachlichen Zuständigkeit, aber nicht psychotherapeutisch im engeren Sinn.

• Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten dürfen keine Psychotherapie nach dem Psychotherapeutengesetz durchführen, wohl aber ergotherapeutische Maßnahmen bei psychisch erkrankten Menschen anwenden – z. B. zur Förderung von Alltagsfähigkeiten oder sozialer Kompetenz.

Ist die Methode wissenschaftlich fundiert?

• Ja. Ergotherapie basiert auf anerkannten medizinischen und rehabilitativen Konzepten und wird in vielen klinischen Leitlinien empfohlen – insbesondere im Bereich der Psychiatrie, Neurologie und Geriatrie.

Wer übernimmt die Kosten?

• Ergotherapie ist ein anerkanntes Heilmittel nach § 124 SGB V.

• Sie kann von Ärztinnen und Ärzten verschrieben werden – die Kosten werden dann von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen.

Besonderheiten:

• Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten arbeiten häufig im multiprofessionellen Team mit Psychotherapeutinnen, Psychiatern, Sozialpädagoginnen oder Pflegekräften.

• Sie bieten keine psychotherapeutische Behandlung an, sondern ergänzen diese durch praktische, handlungsorientierte Ansätze.

Systemische Beraterinnen und Berater

Systemische Beraterinnen und Berater unterstützen Menschen in belastenden Lebenssituationen, insbesondere im familiären, partnerschaftlichen oder beruflichen Kontext. Sie betrachten Probleme nicht isoliert, sondern im Zusammenhang mit sozialen Beziehungen und Systemen – etwa Familie, Arbeitsplatz oder Umfeld. Doch: Systemische Beratung ist keine Psychotherapie im rechtlichen Sinne.

Was ist systemische Beratung?

• Systemische Beratung ist ein psychologisch fundierter, ressourcenorientierter Ansatz zur Unterstützung bei Konflikten, Krisen oder Veränderungsprozessen.

• Typische Anwendungsfelder sind Familienberatung, Paarberatung, Erziehungsberatung, Coaching oder Teamentwicklung.

Welche Ausbildung ist erforderlich?

• Es gibt keine staatlich geregelte Ausbildung oder geschützte Berufsbezeichnung.

• Seriöse Anbieter absolvieren jedoch mehrjährige zertifizierte Weiterbildungen – z. B. nach den Standards der DGSF (Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie) oder der Systemischen Gesellschaft.

• Die Dauer, Tiefe und Qualität der Ausbildung kann stark variieren – von Wochenendkursen bis zu mehrjährigen Studiengängen.

Dürfen psychisch erkrankte Menschen behandelt werden?

• Nein. Systemische Beraterinnen und Berater dürfen keine psychotherapeutische Behandlung von psychisch erkrankten Menschen durchführen – es sei denn, sie verfügen zusätzlich über eine Approbation oder Heilpraktikererlaubnis für Psychotherapie.

• Ohne Heilerlaubnis dürfen sie ausschließlich beratend tätig sein – nicht therapeutisch im medizinischen Sinn.

Ist die Methode wissenschaftlich fundiert?

• Die systemische Therapie ist als Psychotherapieverfahren wissenschaftlich anerkannt – aber nur dann, wenn sie von approbierten Psychotherapeutinnen oder Ärzten durchgeführt wird.

• Die reine systemische Beratung (ohne Heilerlaubnis) ist nicht Bestandteil der Heilkunde und unterliegt keiner einheitlichen wissenschaftlichen Prüfung.

Wer übernimmt die Kosten?

• Die systemische Beratung ist eine private Leistung und wird nicht von gesetzlichen oder privaten Krankenkassen übernommen.

• Seit 2020 übernehmen gesetzliche Krankenkassen jedoch systemische Therapie – aber nur, wenn sie von approbierten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten erbracht wird.

Besonderheiten:

• Viele systemische Beraterinnen und Berater arbeiten professionell und mit großer Erfahrung – dennoch ist für Hilfesuchende entscheidend: Nur mit Heilerlaubnis darf psychische Erkrankung behandelt werden.

• Ohne diese gesetzliche Zulassung ist die Tätigkeit auf Lebensberatung, Coaching oder persönliche Begleitung beschränkt – nicht auf medizinische Behandlung.

Im Unterschied zu „Systemischen Beratern“ gibt es Psychologische Psychotherapeut:innen, die sich (ähnlich wie auf Verhaltenstherapie oder Tiefenpsychologie) auf Systemische Psychotherapie spezialisiert haben. Systemische Psychotherapie, sofern sie von approbierten Psychologischen Psychotherapeut:innen angeboten wird, ist seit 2019 / 2020 eine erstattungsfähige Heilleistung der gesetzlichen sowie privaten Krankenkassen. Sie ist erfolgreich, wenn psychische Beschwerden und Störungen mit dem Umfeld der Patienten (Bezugspersonen, Arbeitsplatz, Familie) in Zusammenhang stehen.
Wir bieten in unseren Fachzentren für Psychotherapie in Köln und Düsseldorf Systemische Psychotherapie an, die von eigens qualifizierten und approbierten Psychologischen Psychotherapeutinnen durchgeführt wird.

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