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Erstattung und Kostenübernahme Psychotherapie in Köln, Bonn, Düsseldorf & Aachen

Ablauf: In wenigen Schritten zur Psychotherapie

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1.

Kontakt

Informieren Sie uns über Ihr Anliegen per Telefon / Kontaktformular

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2.

Termin

Wir prüfen, ob und wann eine Therapie starten kann

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3.

Sprechstunde

Wartezeit überbrückt unser Lotsengespräch / Sprechstunde

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4.

Therapie-Beginn

Wenn ein Behandlungsplatz frei ist oder wird, informieren wir Sie umgehend

Unser Ziel ist, Ihnen zeitnah eine Psychotherapie anzubieten. Allerdings kann es auch zu einer Wartezeit kommen, wenn alle unsere PsychotherapeutInnen mit laufenden Behandlungen voll belegt sind - hierfür bitten wir Sie um Verständnis. Selbstverständlich nehmen wir Sie dann gern auf unsere Warteliste auf - und informieren Sie, sobald ein Behandlungsplatz frei wird.

Für die Überbrückung einer Wartezeit eignet sich unser therapeutisches Lotsengespräch / persönliche Sprechstunde (bis zu dreimal nacheinander). Hier können wir schon hilfreiche Informationen über Sie gewinnen. Ausserdem geben wir Ihnen sinnvolles Handwerkszeug und Hilfestellungen an die Hand, bis die Therapie beginnt.

Private Krankenversicherungen / die Beihilfe erstatten das Lotsengespräch meist vollständig. Gesetzliche Krankenkassen jedoch nicht.

Erstattung und Kostenübernahme Psychotherapie - wie ist das geregelt?

Private Krankenversicherung & Beihilfe

Unsere Leistungen in Köln, Bonn, Düsseldorf, Aachen oder per Video sind bei privaten Krankenkassen und Beihilfestellen grundsätzlich erstattungsfähig – anders als bei Heilpraktikern, deren Leistungen von vielen privaten Krankenversicherungen nicht übernommen werden.

Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) sowie gemäß den gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen für Privatpraxen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der privaten Krankenversicherungen und der Beihilfestellen (gültig ab 01.07.2024).

💡 Da sich private Versicherungsverträge individuell unterscheiden können, erkundigen Sie sich bitte vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenversicherung über die jeweiligen Erstattungsmöglichkeiten.

💡 Bei überdurchschnittlich komplizierten Behandlungsfällen oder einem erhöhten Aufwand ist es gemäß der Gebührenordnung möglich, den Faktor 2,3 zu überschreiten und einen erstattbaren höheren Kostensatz anzusetzen.

💶 Unsere Leistungen werden voll erstattet. Beispiel probatorische Sitzung (50 Min.) / Langzeittherapie: 134,06€, Kurzzeittherapie wird mit 167,58€ erstattet.

Die Beihilfe übernimmt in der Regel die Kosten für eine Langzeit-Psychotherapie nach ordnungsgemäßer Antragstellung mindestens anteilig. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrer Beihilfestelle in Verbindung, um die genauen Übernahmebedingungen zu klären.

Antragsfreie, erstattbare Leistungen bei der Beihilfe NRW:

Probatorische Sitzungen (bis zu fünf Sitzungen zum gegenseitigen Kennenlernen)

Kurzzeittherapie (bis zu 24 Sitzungen)

Psychotherapeutische Sprechstunde (bis zu drei Sprechstunden pro Kalenderjahr für Erwachsene)

💡 Eine Langzeittherapie (mehr als 24 Sitzungen) wird dann durch uns bei Ihrer Beihilfestelle beantragt.

Selbstzahlend / Paartherapie / Coaching

Selbstzahler benötigen keinerlei Formalitäten - und das hat für Sie viele Vorteile.

Vorteile für Selbstzahler:

Absolute Diskretion – Keine Meldung an Krankenkasse, Arbeitgeber oder Behörden

Sofortige Therapieplätze – Kein monatelanges Warten auf einen Termin

Flexible Online-/Videotherapie – Keine Begrenzung der Anzahl an Online-Sitzungen (wie in Kassenpraxen)

Freie Wahl von Therapeut/in

Volle Kontrolle über Dauer und Häufigkeit der Sitzungen

Besonders relevant für:

💡 Beamte auf Probe, die ihre Verbeamtung nicht gefährden möchten

💡 Personen in sicherheitsrelevanten Berufen (z. B. Verkehrswesen, Gesundheitswesen, Polizei)

💡 Gesetzlich Versicherte, die nicht monatelang auf einen freien Therapieplatz warten möchten

💶 Honorar für Selbstzahlende: Auch bei Selbstzahlenden berechnen wir unser Honorar auf Grundlage der staatlichen Gebührenordnung (GOP). Das bedeutet: Sie bezahlen keinesfalls mehr als privat Versicherte oder Beamte. Grundsätzlich können Sie bei uns für eine Sitzung mit 134,06€ rechnen. Dazu können dann noch zusätzliche Leistungen kommen, beispielsweise Testverfahren oder die Erhebung einer Biographischen Anamnese.

💡Tipp: Eine Psychotherapie für Selbstzahlende lässt sich u.U. als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen.

💡Tipp: Es besteht für Selbstzahlende auch die Möglichkeit, statt Psychotherapie zu Coaching-Sitzungen zu uns zu kommen. (Coaching-Sitzung: 134,06€ zzgl. Mhwst.). Damit könnten Sie diese Leistung u.U. als beruflich veranlasst steuerlich geltend machen. Sprechen Sie uns gern darauf an!

Bundeswehr / Bundespolizei

In allen unseren Standorten in Köln, Bonn, Düsseldorf und Aachen können wir mit der Bundeswehr und Bundespolizei abrechnen und behandeln eine Vielzahl von Kameradinnen und Kameraden.

Bundeswehr & Bundespolizei

💡 Bitte lassen Sie sich von Ihrem zuständigen Truppenarzt oder Dienstarzt einen Überweisungsschein ausstellen – möglichst mit langer Laufdauer (nicht nur für fünf probatorische Sitzungen).

💡 Nach Ablauf der Gültigkeit des Überweisungsscheins ist ein erneuter Besuch beim Truppenarzt / Dienstarzt erforderlich.

💡Achten Sie darauf, dass der Truppenarzt auf dem Überweisungsschein „inklusive flankierender Ziffern“ ankreuzt (damit wir bsp. auch Tests abrechnen können).

Berufsgenossenschaften

Erstatten die Kosten, wenn infolge arbeitsbedingter Umstände psychotherapeutischer Bedarf besteht – z. B. nach einem traumatischen Ereignis. Setzen Sie sich mit Ihrer Berufsgenossenschaft in Verbindung und veranlassen Sie die Zustellung der erforderlichen Antragsformulare, um eine Kostenübernahme zu gewährleisten.

Berufsgenossenschaft

Erstatten die Kosten, wenn infolge arbeitsbedingter Umstände psychotherapeutischer Bedarf besteht – z. B. nach einem traumatischen Ereignis. Setzen Sie sich mit Ihrer Berufsgenossenschaft in Verbindung und veranlassen Sie die Zustellung der erforderlichen Antragsformulare, um eine Kostenübernahme zu gewährleisten. Die Behandlungskosten bei uns als Privatpraxis werden übernommen, beispielsweise aufgrund von Unfallfolgen bei einem Wege- oder Arbeitsunfall.

Bahn-BKK

Unsere Fachzentren haben mit der Bahn-BKK einen individuellen Behandlungsvertrag abgeschlossen. Das bedeutet: Obwohl Sie bei der Bahn-BKK gesetzlich versichert sind, so ist dennoch eine Behandlung bei uns als Privatpraxis möglich. Bitte setzen Sie uns davon in Kenntnis, dass Sie Bahn-BKK versichert sind. Wir nehmen dann mit der Bahn-BKK für Sie Kontakt auf.

Gesetzlich Versichert

Unsere Fachzentren haben mit den gesetzlichen Krankenkassen (außer der Bahn-BKK) keinen Vertrag zur Kostenübernahme. Das bedeutet, dass Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Behandlung nicht übernimmt. In diesem Fall gibt es für Sie zwei Lösungen:

1. Sie kommen als Selbstzahler/in zu uns. Dies hat Vorteile, die wir Ihnen oben zusammengestellt haben.

2. Sie beantragen bei Ihrer Krankenkasse ein sogenanntes Kostenerstattungsverfahren.

💡 Das sogenannte Kostenerstattungsverfahren ermöglicht es gesetzlich Versicherten, sich auch in einer Privatpraxis behandeln zu lassen – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Wann ist eine Behandlung per Kostenerstattungsverfahren möglich?

wenn Ihnen durch einen Arzt oder im Rahmen einer psychotherapeutischen Sprechstunde in einer Kassenpraxis attestiert wurde, dass eine Psychotherapie jetzt nötig ist.

wenn kein Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten frei ist

wenn die Wartezeit auf einen Therapieplatz unzumutbar lang ist

wenn die Krankenkasse keine Alternative anbieten kann

In diesen Fällen besteht für Sie ein gesetzlicher Anspruch darauf, dass Ihre Krankenkasse die Behandlungskosten in einer Privatpraxis übernimmt. Denn es liegt damit ein sogenanntes Systemversagen vor - mit dem gesetzlichen Anspruch auf eine Behandlung in einer Privatpraxis.

Beachten Sie bitte dabei:

💡die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten nur nach vorheriger Genehmigung.

💡Sie müssen in der Regel nachweisen, dass Sie vergeblich versucht haben, einen Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Therapeuten zu finden.

Unsere Tipps:

💡Häufig verweisen gesetzliche Krankenkassen pauschal auf die sogenannte Termin-Service-Stelle 116117. Hier erhalten Sie dann zwar einen Termin bei einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten, jedoch nur für eine sogenannte "Psychotherapeutische Sprechstunde". Diese bedeutet nicht einen Therapiebeginn. Es wird nur festgestellt, ob eine Psychotherapie für Sie nötig wäre. Zumeist hat aber die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut gar keinen Therapieplatz. Dann werden Sie von der Krankenkasse aufgefordert, selbst nach einem Psychotherapieplatz bei einer Kollegin bzw. einem Kollegen mit Kassensitz zu suchen. Das ist aufwendig und dauert. Daher:

💡Lassen Sie sich durch einen Arzt attestieren, dass eine Psychotherapie jetzt für Sie nötig ist. Eine sogenannte Dringlichkeitsbescheinigung. Damit brauchen Sie dann nicht zur psychotherapeutischen Sprechstunde (siehe oben) - sondern haben sofort einen Anspruch auf eine Psychotherapie.

💡Nehmen Sie nun Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf. Sagen Sie, dass Sie bereits eine Dringlichkeitsbescheinigung zur Aufnahme einer Psychotherapie haben. Sagen Sie außerdem, dass Sie hiermit das Kostenerstattungsverfahren beantragen, sollte Ihre Krankenkasse nicht in zumutbarer Zeit einen Platz in einer Kassenpraxis finden.

💡Es ist jetzt nicht mehr Ihre Aufgabe, selbst nach einem Behandlungsplatz zu recherchieren. Das ist die gesetzliche Aufgabe Ihrer Krankenkasse. Findet Ihre Krankenkasse keinen zeitnahen Behandlungsplatz - obwohl für Sie der Bedarf für eine Psychotherapie attestiert wurde - so haben Sie das Recht für eine Behandlung in einer Privatpraxis. Dem muss die Krankenkasse dann auch im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens zustimmen.

Tut sie das nicht, hilft bei der Krankenkasse häufig der Verweis auf die Rechtslage:

"Mir wurde die Notwendigkeit einer zeitnahen Behandlung bereits attestiert. Es ist Ihre Aufgabe, nun einen zeitnahen Behandlungsplatz für mich zu finden. Wenn Sie jetzt keinen zeitnahen Behandlungsplatz für mich finden, so liegt das gesetzliche Systemversagen vor. Damit habe ich einen Anspruch auf eine Kostenerstattung in einer Privatpraxis. Dies beantrage ich hiermit bei Ihnen. Bitte bestätigen Sie mir also, dass Sie die gesetzlich vorgesehene Kostenerstattung im Fall des Systemversagens genehmigen."

Verbinden Sie dies ggf. mit der Ankündigung, Ihre Rechte notfalls per Anwalt geltend zu machen.

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Stand Mär 2025 • © Fachzentren für Psychotherapie Köln • Bonn • Düsseldorf • Aachen
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