Wie sind Sie versichert?
Ihre Erstattung durch Beihilfe / Bundeswehr
Beihilfe:
Beihelfen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie bei uns nach ordnungsgemäßer Antragstellung. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrer Beihilfestelle in Verbindung, um die Übernahmebedingungen einer psychotherapeutischen Behandlung zu klären.
Hinweis: Nach jüngster Änderung der Beihilfe-Verordnung NRW ist die sogenannte Kurzzeit-Therapie - bis zu 24 Sitzungen - jetzt antrags- und genehmigungsfrei. Es muss nichts weiter veranlasst werden. Auf der Rechnung erscheint als Hinweis Kurzzeittherapie. Mit diesem Hinweis muss die Beihilfe dann bis zu 24 Sitzungen (anteilig) übernehmen. Ein Gutachterverfahren - so wie dies für längere Therapien vorgeschrieben ist - entfällt.
Häufig weigert sich die Beihilfe, Behandlungskosten höher als 2,3-facher-Faktor zu übernehmen, sogar wenn eine entsprechende individuelle ärztliche Begründung vorliegt. Wir raten dann den betroffenenen PatientInnen, Widerspruch bei der Beihilfe einzulegen. Denn dann muss die Beihilfe auf eigene Kosten einen Gutachter beauftragen. Sollte die Beihilfe dennoch nicht einen höheren Faktor als 2,3 begleichen, verbleibt für Sie ein moderater Eigenanteil.
Bundeswehr:
Bitte lassen Sie sich vom zuständigen Truppenarzt einen Überweisungsschein ausstellen. Und zwar mit möglichst langer Laufdauer (also nicht nur für fünf probatorische Sitzungen). Denn sonst müssen Sie sich nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des Überweisungsscheines abermals beim Truppendienstarzt vorstellen, für eine weitere Anschlussbehandlung. Bitte achten Sie darauf, dass der Truppenarzt auf dem Überweisungsschein angekreuzt hat: "inklusive flankierender Ziffern", da wir sonst keinerlei zusätzliche Leistungen durchführen können (beispielsweise keine Testverfahren).
Berufsgenossenschaften:
erstatten in der Regel die Kosten, wenn infolge arbeitsbedingter Gegebenheiten psychotherapeutischer Bedarf besteht - beispielsweise aufgrund eines traumatischen Ereignisses. Setzen Sie sich bitte in einem solchen Fall mit der zuständigen Berufsgenossenschaft in Verbindung und veranlassen Sie die Zustellung der benötigten Antragsformulare, so dass wir die Kostenübernahme für die Psychotherapie gewährleisten können.