Wie sind Sie versichert?
Ihre Erstattung durch private Krankenkassen
Unsere Praxis-Gemeinschaft in Köln, Bonn, Düsseldorf und Aachen ist eine privatärztliche Praxis-Gemeinschaft, jeder dort tätigen Psychologischen Psychotherapeuten praktiziert in eigener Niederlassung und rechnet die Behandlungs-Honorare selbständig mit Ihnen ab. Da wir als Psychologische Psychotherapeuten über eine Approbation verfügen, sind unsere Leistungen bei den privaten Krankenkassen / Beihilfe gundsätzlich erstattungsfähig (anders als etwa bei Heilpraktikern).
Grundlage der Abrechnung unserer Leistungen für den Privatpatient / die Privatpatientin sind die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) sowie die gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen für Privatpraxen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der privaten Krankenversicherungen und der Beihilfestellen vom 01.07.2024.
Da die einzelnen Versicherungsverträge stets individuell sind, erkundigen Sie sich bitte direkt bei Ihrer Krankenkasse vor Beginn der Therapie (siehe auch unsere Checkliste unten zum Download) und stellen ggf. einen Antrag auf Bewilligung einer psychotherapeutischen Behandlung / Kostenübernahme. Die probatorischen Sitzungen (erste fünf Sitzungen zu Beginn), die Kurzzeittherapie (bis zu 24 Sitzungen) sowie die psychotherapeutische Sprechstunde brauchen Sie bei der Beihilfe nicht genehmigen zu lassen.
Hinweis:
Wir möchten gern bemerken, dass die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) seit nunmehr fast 30 (!) Jahren nicht mehr erhöht worden ist.