Wie sind Sie versichert?
Ihre Erstattung durch private Krankenkassen
Unsere Leistungen sind bei privaten Krankenkassen / Beihilfestellen gundsätzlich erstattungsfähig (anders als etwa bei Heilpraktikern).
Grundlage der Abrechnung unserer Leistungen für den Privatpatient / die Privatpatientin sind die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) sowie die gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen für Privatpraxen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der privaten Krankenversicherungen und der Beihilfestellen vom 01.07.2024.
Da sich einzelne private Versicherungsverträge voneinander individuell unterscheiden können, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenversicherung vor Beginn der Therapie über die jeweiligen Erstattungsmöglichkeiten (siehe auch unsere Checkliste unten zum Download).
Die probatorischen Sitzungen (erste fünf Sitzungen zu Beginn), die Kurzzeittherapie (bis zu 24 Sitzungen) sowie die psychotherapeutische Sprechstunde brauchen Sie bei der Beihilfe nicht genehmigen zu lassen.