Wie sind Sie versichert?

Ihre Erstattung durch private Krankenkassen

Unsere Praxis-Gemeinschaft in Köln, Bonn, Düsseldorf und Aachen ist eine privatärztliche Praxis-Gemeinschaft, jeder dort tätigen Psychologischen Psychotherapeuten praktiziert in eigener Niederlassung und rechnet die Behandlungs-Honorare selbständig mit Ihnen ab. Da wir als Psychologische Psychotherapeuten über eine Approbation verfügen, sind unsere Leistungen bei den privaten Krankenkassen / Beihilfe gundsätzlich erstattungsfähig (anders als etwa bei Heilpraktikern).

 

Zur Erleichterung der Abrechnungsmodalitäten beauftragen die einzelnen Therapeuten eine interne Abrechnungsstelle (Abrechnungsstelle der Fachzentren für Psychotherapie, Dipl.-Psych. Matthias Potreck, Inhaber). Sie ist beauftragt, die Rechnungen im Namen des jeweiligen Behandlers an Sie zu stellen, sofern Sie damit einverstanden sind. Dieser Behandler/Behandlerin ist auch namentlich in Ihren Rechnungen aufgeführt, dort können Sie auch Zeit und Dauer der Behandlungen bzw. Therapie-Sitzungen ersehen.

 

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Abrechnung ausschließlich an Ihren in der Rechnung namentlich ausgewiesenen Psychotherapeuten / an Ihre Psychotherapeutin.

 

Grundlage der Abrechnung unserer Leistungen für den Privatpatient / die Privatpatientin ist die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).

 

Wir rechnen hierbei als Basis-Faktor mit dem 2,8-fachen-Faktor für eine verhaltenstherapeutische Sitzung ab. Nicht alle Krankenkassen übernehmen diesen in voller Höhe, so dass ein (geringer) Eigenanteil für Sie verbleiben kann.* Da die einzelnen Versicherungsverträge stets individuell sind, erkundigen Sie sich bitte direkt bei Ihrer Krankenkasse vor Beginn der Therapie und stellen ggf. einen Antrag auf Bewilligung einer psychotherapeutischen Behandlung / Kostenübernahme. 

 

Je nach Therapieverfahren und je nach den individuellen Vertragsmodalitäten des Versicherten mit seiner Krankenversicherung, bewilligt die Krankenversicherung unterschiedliche Stundenkontingente.

Am besten überprüfen Sie Ihre individuellen Vertragsbedingungen mit Ihrer Privaten Krankenversicherungen. Einige wenige Krankenversicherungen bezahlen nur ein jährliches begrenztes Stundenkontingent an Psychotherapeutischen Sitzungen oder reduzieren ihren Anteil der Kostenerstattung im Verlauf der Psychotherapie.

 

(* Hintergrund: Manche Krankenkassen übernehmen nur den geringeren 2,3-fachen-Faktor = 100,55€ für eine verhaltenstherapeutische Sitzung. Doch dieser Betrag ist seit dem Jahr 2000 auf demselben Stand - und das trotz stark gestiegener Kosten und Inflation in diesem langen Zeitraum. So wie viele andere psychotherapeutische Praxen auch müssen wir daher ab dem 01.01.2022 den 2,8-fachen-Faktor ansetzen = 122,41€, welchen uns die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) auch ermöglicht. Bitte machen Sie Ihre private Krankenversicherung gern auf den Umstand aufmerksam, dass psychotherapeutische Privat-Praxen nicht 22 Jahre lang auf demselben Honorarstand verbleiben können - während die Honorare für gesetzlich Versicherte in diesem Zeitraum übrigens um 30 Prozent gestiegen sind.)

Ihre Zufriedenheit ist unser Anspruch • Stand: Jun 2023 • © Fachzentren für Psychotherapie Kön Bonn Düsseldorf Aachen
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