Wie sind Sie versichert?
Ihre Erstattung durch Beihilfe / Bundeswehr
Beihilfe:
Beihelfen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie bei uns nach ordnungsgemäßer Antragstellung mindestens anteilig. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrer Beihilfestelle in Verbindung, um die Übernahmebedingungen einer psychotherapeutischen Behandlung zu klären. Siehe auch unsere Checkliste unten zum Download.
Hinweis: Die Probatorik (die ersten fünf Sitzungen zum gegenseitigen Kennenlernen) sowie die Kurzzeittherapie sind bei der Beihilfe antrags- und genehmigungsfrei. Die Beihilfe muss in diesen Fällen nicht informiert werden. Das gilt auch für unsere psychotherapeutische Sprechstunde - auch sie wird von den Beihilfestellen übernommen.
Eine Langzeittherapie (mehr als 24 Sitzungen) muss jedoch von der Beihilfe genehmigt werden. Ist Ihr Behandlungsfall überdurchschnittlich kompliziert oder aufwendig, so gibt die Gebührenordnung das Recht, über den Faktor 2,3 hinaus zu steigern.
Bundeswehr:
Bitte lassen Sie sich vom zuständigen Truppenarzt einen Überweisungsschein ausstellen. Und zwar mit möglichst langer Laufdauer (also nicht nur für fünf probatorische Sitzungen). Denn sonst müssen Sie sich nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des Überweisungsscheines abermals beim Truppendienstarzt vorstellen, für eine weitere Anschlussbehandlung. Bitte achten Sie darauf, dass der Truppenarzt auf dem Überweisungsschein angekreuzt hat: "inklusive flankierender Ziffern", da wir sonst keinerlei zusätzliche Leistungen durchführen können (beispielsweise keine Testverfahren).
Berufsgenossenschaften:
erstatten in der Regel die Kosten, wenn infolge arbeitsbedingter Gegebenheiten psychotherapeutischer Bedarf besteht - beispielsweise aufgrund eines traumatischen Ereignisses. Setzen Sie sich bitte in einem solchen Fall mit der zuständigen Berufsgenossenschaft in Verbindung und veranlassen Sie die Zustellung der benötigten Antragsformulare, so dass wir die Kostenübernahme für die Psychotherapie gewährleisten können.
Hinweis: