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Presseartikel: Das service-orientierte Praxiskonzept der Fachzentren für Psychotherapie Köln Bonn Düsseldorf Aachen
"Wir brauchen ein neues Therapeuten-Klienten-Verhältnis"
Kassenpatienten: Ohne Wartezeit zur Psychotherapie in Köln und Düsseldorf / Tipps vom Experten
Kassenpatienten brauchen Geduld – für die Behandlung bei einem Psychotherapeuten: Die durchschnittliche Wartezeit bis zum Erstgespräch beträgt im Durchschnitt mehr als drei Monate. Bei psychischen Erkrankungen wie etwa Depressionen ist das viel zu lang. Was viele Kassenpatienten nicht wissen: Sie haben das Recht, sich bei Psychotherapeuten ohne Kassensitz behandeln zu lassen - wie ein Privatpatient. Wie Ihre gesetzliche Krankenkasse dafür die Kosten übernimmt, erklärt Experte Matthias Potreck.
KÖLN/DÜSSELDORF (atp). Eine Studie des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (2011) legt die Fakten auf den Tisch: 30 Prozent der Deutschen leiden unter Burn-Out im Job. 80 Prozent fühlen sich gestresst. Jeder dritte erwachsene Bundesbürger hat mindestens einmal im Jahr ein psychisches Leiden – das sind 16,5 Millionen Erwachsene, die in Deutschland psychotherapeutische Hilfe benötigen. Doch genau die ist rar: Die Psychotherapeutenkammern sprechen von einer „flächendeckenden Unterversorgung“. Beispiel Nordrhein-Westfalen: Gerade mal 63 Psychotherapeutische Praxen mit Kassenzulassung pro 100.000 Einwohner gibt es, nötig wären aber 1600 zusätzliche Praxen für ganz NRW, so die zuständige Kammer. Konsequenz: Unerträglich lange Wartezeiten bis zum Erstgespräch.
Historischer Planungsfehler
„Ursache dafür ist eigentlich ein historischer Planungsfehler“, sagt Matthias Potreck, Psychologischer Psychotherapeut und Inhaber zweier Privatpraxen in Köln und Düsseldorf (www.praxis-potreck.de). „1999 haben die gesetzlichen Krankenkassen die zulässige Zahl der psychotherapeutischen Praxen in Kreisen und Städten festgelegt. Aber nicht auf Basis des tatsächlichen und zukünftigen Bedarfs. Sondern man orientierte sich rein an der Anzahl der psychotherapeutischen Praxen in diesem Jahr.“ In Wirklichkeit hätte es schon damals zu wenige Psychotherapeuten gegeben. Und der Bedarf sei nach 1999 ja noch weiter gestiegen: „Denn die Menschen gestehen sich häufiger als früher ein, dass sie ein psychisches Leiden haben und wollen dies auch behandeln lassen“, so der Verhaltenstherapeut.
Inzwischen stehen die Krankenkassen vor einer neuen Bedarfsplanung für die Bundesrepublik. So sollen bundesweit 1150 Praxen für Psychotherapie zusätzlich einen Kassensitz erhalten. Gleichzeitig ist aber vorgesehen, dass insgesamt 6700 Praxen aufgelöst werden können, wenn der Inhaber in den Ruhestand geht. Für Nordrhein-Westfalen bedeutet das: 50 bis 60 Praxen mit Kassenzulassung entstehen neu - bei 1560, die gestrichen werden könnten. Bessere Aussichten für Kassenpatienten? Wohl kaum.
Kassen müssen Kosten übernehmen
Hier kommt für Kassenpatienten die sogenannte Kostenübernahme ins Spiel: „Sie bedeutet, dass die Krankenkassen die Kosten für eine Psychotherapie in einer Privatpraxis übernehmen“, erklärt Matthias Potreck. Grundlage dafür ist die Verpflichtung der Krankenkassen, rechtzeitig für die notwendige Behandlung ihrer Versicherten zu sorgen. Ist die Krankenkasse dazu nicht in der Lage und kümmert sich der Patient deswegen selbst um eine Behandlung, muss die Kasse diese Ausgabe ersetzen. Potreck: „Das ist sogar im Sozialgesetzbuch so festgelegt. Das Zauberwort heißt: unzumutbare Wartezeit. Wer unzumutbar lange auf eine psychotherapeutische Behandlung in einer Kassenpraxis warten muss, hat das Recht, sich in einer Privatpraxis behandeln zu lassen – und die Kosten erstattet zu bekommen.“
Antrag mit Protokoll
Das allerdings muss vor Behandlungsbeginn bei der Krankenkasse schriftlich beantragt werden. In einem Brief legt man die Gründe dar, warum eine Psychotherapie notwendig ist, und dass dafür nicht rechtzeitig ein Therapieplatz bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung gefunden werden konnte. „Dies sollte unbedingt belegt werden“, rät Matthias Potreck: „Fügen Sie ein Protokoll bei. Mit Datum und Uhrzeit der Anrufe bei Psychotherapeuten mit Kassenzulassung in Ihrer Stadt und der Wartezeit fürs Erstgespräch, die Ihnen genannt wird. Drei bis fünf Praxen sollten Sie angerufen haben, die sich nicht in der Lage sahen, Sie rechtzeitig zu behandeln.“ Dieses Protokoll geht dann zusammen mit dem Antrag an die Krankenkasse. Beigelegt werden sollte auch eine Bescheinigung des Psychotherapeuten der Privatpraxis, dass die Behandlung kurzfristig übernommen werden kann.
Wichtig: Die Krankenkassen erstatten nur Behandlungen bei psychologischen Psychotherapeuten. „Denn wir sind – genauso wie die Kollegen von den Praxen mit Kassenzulassung – in das Arztregister eingetragen. Im Gegensatz etwa zu Behandlern, die sich schlicht ,Psychologen´ oder ,Heilpraktiker für Psychotherapie´ nennen. Deren Leistungen werden grundsätzlich nicht erstattet“, sagt Potreck.
Bei Weigerung Widerspruch
Matthias Potreck hat allerdings in seinen beiden Praxen in Köln und Düsseldorf die Erfahrung gemacht, dass manche Krankenkassen trotz Protokoll eine Kostenübernahme ablehnen. „Davon sollte man sich nicht ins Bockshorn jagen lassen. Legen Sie Widerspruch gegen die Entscheidung ein. Ihr Psychotherapeut unterstützt Sie dabei.“
Weiterhin wichtig zu wissen: Die gesetzlichen Krankenversicherer erstatten der Privatpraxis nur das Honorar, was sie auch für die Behandlung in einer Kassen-Praxis ausgeben würden. Privatversicherer zahlen den Privatpraxen dagegen für ihre Patienten etwas höhere Beträge pro Sitzung. Potreck: „Es kann also sein, dass Kassenpatienten einen geringen Betrag zuzahlen müssen, um diesen Unterschied auszugleichen. Dafür erhalten sie dann aber auch rasche psychotherapeutische Hilfe ohne monatelange Wartezeit wie ein Privatpatient – und das auch noch mit individueller Terminvergabe und im angenehmen Ambiente einer Privatpraxis.“
gesamte Pressemeldung z.B. hier auf openpr.de
Genehmigungsfreier Nachdruck unter Nennung www.praxis-potreck.de